Rechtliches und Allgemeines

Nutzungsbedingungen für Veranstalter

15.10.2019

  1. Vertragsparteien und Vertragsgegenstand

    1. Fienta Ticketing OÜ (Fienta), Handelsregisternummer 12658162, Adresse Hobujaama 4, Tallinn 10151, Estland, E-Mail [email protected], bietet einer juristischen Person (im Folgenden Veranstalter), die sich als Benutzer auf der Website fienta.com registriert hat, den Dienst der Ticketvermittlung an, durch webbasierte Vermittlung elektronischer Tickets an den Verbraucher (im Folgenden Käufer).

    2. Fienta bietet dem Veranstalter einen webbasierten Dienst an, über den der Veranstalter Endbenutzertickets verkaufen kann (im Folgenden Dienst). Fienta bietet dem Veranstalter den Dienst über das webbasierte Informationssystem von Fienta (im Folgenden Ticket-Shop) unter der Website-Adresse fienta.com an.

    3. Dienstbeschreibung. Der Dienst umfasst die Entwicklung, Aktualisierung, Wartung und das Hosting des E-Ticket-Shops, die Vermittlung des E-Ticket-Verkaufs, die Lieferung von E-Tickets per E-Mail in elektronischem Format, Zahlungslösungen, Berichterstattung und Benutzerunterstützung durch Fienta für die Veranstalter.

    4. Ticketprüfdienst. Der Dienst umfasst keine Ticketprüfungen durch Fienta bei der Veranstaltung des Veranstalters. Ticketprüfungen sollten vom Veranstalter unabhängig auf dem Gebiet der Veranstaltung organisiert werden, und der Veranstalter ist für die Beschaffung der notwendigen Internetverbindung und Hardware-Lösungen verantwortlich.

  2. Zahlung der Servicegebühr an Fienta

    1. Die Zahlung an Fienta durch den Veranstalter für den Dienst wird basierend auf dem Ticketverkaufsvolumen über Fienta berechnet, gemäß der öffentlichen Preisliste, die unter fienta.com/pricing verfügbar ist.

    2. Alle Erlöse aus dem Verkauf der Tickets werden zunächst auf das Konto des Zahlungsdienstleisters überwiesen. Der Zahlungsdienstleister überweist die Erlöse an Fienta, nachdem die Zahlungsdienstgebühr abgezogen wurde. Fienta überweist die Erlöse wiederum an den Veranstalter zu Beginn jedes Monats, spätestens am fünften Werktag des Monats, für den Vormonat, sofern nicht anders zwischen dem Veranstalter und Fienta vereinbart. Bei der Überweisung der Ticketverkaufserlöse an den Veranstalter zieht Fienta ihre Servicegebühr ab. Fienta erstellt eine Rechnung für den Veranstalter, die die einbehaltene Gebühr detailliert.

    3. Der Veranstalter verpflichtet sich, Fienta-Beschilderung oder -Beschreibung in allen gedruckten Materialien im Zusammenhang mit der Veranstaltung oder in anderen Werbematerialien im Zusammenhang mit dem Ticketverkauf zu verwenden.

    4. Informationen und Erklärungen zur Verwendung von Fienta-Beschilderung oder -Beschreibungen sind auf der Fienta-Website verfügbar.

  3. Verpflichtungen des Veranstalters

    1. Beim Abschluss dieses Vertrags bestätigt der Veranstalter, dass er Fienta korrekte Informationen über die Daten des Veranstalters übermitteln wird, den Kunden alle notwendigen und korrekten Informationen über die Veranstaltung und Tickets auf der Fienta-Plattform geben wird, Tickets akzeptieren wird, die über die Fienta-Plattform verkauft wurden, Fienta eine Gebühr für die erbrachten Dienstleistungen zahlen wird und davon absehen wird, Rechte und Interessen von Fienta, einschließlich geistiger Eigentumsrechte, zu schädigen.

    2. Bei der Registrierung als Benutzer auf der Fienta-Plattform ist der Veranstalter verpflichtet, Fienta korrekte Informationen über seine Person und Kontaktinformationen zu übermitteln. Der Veranstalter wird unter anderem folgende Informationen übermitteln: Firmenname des Unternehmens, Handelsregisternummer, Postanschrift, Umsatzsteuer-ID, Bankkontonummer, damit Fienta die Ticketverkaufserlöse weiterleiten kann.

    3. Beim unabhängigen Eingeben von Veranstaltungen in die Fienta-Plattform und deren Verwaltung ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden alle notwendigen und korrekten Verkaufsinformationen zu präsentieren, einschließlich Informationen über den Ticketpreis, die Zeit und den Ort der Veranstaltung, die Beschreibung der Veranstaltung und Informationen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Veranstalter sollte den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten entsprechen, da er als Datenverantwortlicher für personenbezogene Daten fungiert, die während des Ticketverkaufs übermittelt werden, und ist verantwortlich für die zweckmäßige Verwendung der Daten und für die Existenz der Rechtsgrundlage für die Sammlung und Verarbeitung der Daten. Der Veranstalter ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich.

    4. In Bezug auf die personenbezogenen Daten, die bei der Bereitstellung des Dienstes beteiligt sind, erteilt der Veranstalter Fienta die Erlaubnis, alle vom Veranstalter gesammelten Daten oder Daten, die für die Bereitstellung des Vermittlungsdienstes erforderlich sind, in dem Umfang und zu den in diesen Nutzungsbedingungen beschriebenen Zwecken zu verarbeiten.

    5. Der Veranstalter ist verpflichtet, Tickets zu akzeptieren, die über die Fienta-Plattform an Kunden verkauft wurden.

    6. Der Veranstalter stimmt zu, dass die an Fienta zu zahlende Gebühr von den Erlösen abgezogen wird, die an den Veranstalter weitergeleitet werden sollen.

    7. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Käufern seine Verkaufsbedingungen im Zusammenhang mit dem Ticketkauf zu präsentieren.

    8. Wenn die Veranstalter vorhersehen, dass die Käufer trotz der Bestimmungen von § 53 (4) (72) des Gesetzes über Schuldverhältnisse das Recht haben, vom Vertrag zurückzutreten, ist der Veranstalter dennoch verpflichtet, Fienta die Gebühr für die Vermittlung des Tickets gemäß diesen Nutzungsbedingungen zu zahlen.

  4. Verpflichtungen von Fienta

    1. Fienta bietet dem Veranstalter die Möglichkeit, Ticketverkäufe über die Fienta-Plattform zu organisieren, stellt sicher, dass die Informationen über die Ticketverkäufe des Veranstalters auf der Fienta-Plattform zugänglich sind, überweist dem Veranstalter die Erlöse aus den Ticketverkäufen des Vormonats spätestens am fünften Werktag des Monats, von denen der Zahlungsdienstleister und Fienta zuvor ihre Servicegebühren abgezogen haben. Darüber hinaus bietet Fienta dem Veranstalter die Möglichkeit, Fienta-Software zu verwenden, um Tickets zu überprüfen, die über Fienta am Eingang der Veranstaltung verkauft wurden.

    2. Durch die Organisation von Ticketverkäufen über die Fienta-Plattform ermöglicht Fienta:

      1. Dem Veranstalter, Tickets zum vom Veranstalter gewünschten Preis und in der vom Veranstalter gewünschten Menge für Veranstaltungsorte ohne nummerierte Sitzplätze zu verkaufen;

      2. Dem Veranstalter, verschiedene Ticketkategorien für eine Veranstaltung zu verkaufen;

      3. Zu bestimmen, welche Art von Informationen der Veranstalter von den Käufern benötigt;

      4. Dem Veranstalter, die Start- und Endzeit des Verkaufs für die gesamte Veranstaltung sowie für verschiedene Ticketkategorien zu bestimmen;

      5. Dem Veranstalter, Veranstaltungsinformationen in verschiedenen Sprachen anzuzeigen;

      6. Dem Veranstalter, die Mengen der gekauften und geprüften Tickets in Echtzeit zu überwachen.

      7. Benutzerunterstützung. Fienta bietet dem Veranstalter Benutzerunterstützung per E-Mail und Telefon an Werktagen von 10 bis 17 Uhr. Die Kontakte für die Benutzerunterstützung sind: [email protected], Telefon +372 6700 070. Die primäre Benutzerunterstützung für Ticketkäufer wird vom Veranstalter organisiert, und Ticketkäufer werden zunächst an die allgemeine Informations-Telefonnummer und Kontakte des Veranstalters weitergeleitet. Wenn der Veranstalter die Fragen der Ticketkäufer nicht selbst beantworten oder Probleme nicht lösen kann, leitet er die Frage oder das Anliegen an Fienta weiter.

    3. Informationen über Ticketverkäufe sind für den Veranstalter jederzeit nach dem Anmelden auf der Fienta-Plattform verfügbar, außer zu vorher angekündigten Wartungszeiten für die Fienta-Plattform oder aufgrund von Unterbrechungen bei der Nutzung der Plattform aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von Fienta liegen.

    4. Fienta ermöglicht es den Veranstaltern, Software zu verwenden, die vom Veranstalter verwendet werden kann, um die Gültigkeit von Tickets zu überprüfen, die über die Fienta-Plattform gekauft wurden, ein gültiges Ticket zu validieren und es als verwendet zu registrieren, mit einem Gerät, das eine Internetverbindung hat.

  5. Haftung

    1. Fienta vermittelt Tickets im Interesse des Veranstalters und haftet nicht für die Verkaufsbedingungen oder Ansprüche, die sich aus dem Kaufvertrag ergeben. Der Veranstalter haftet für alle Ansprüche.

    2. Fienta vermittelt Tickets auf Anfrage, im Namen und auf Kosten des Veranstalters und hat nicht das Recht, den Ticketpreis oder die Verkaufsbedingungen des Veranstalters umzusetzen oder zu ändern, einschließlich des Rückkaufs von Tickets oder des Umtauschs von Tickets, der Entschädigung für zerstörte, verlorene, gestohlene oder beschädigte Tickets oder andere mit der Veranstaltung verbundene Gegenstände. Beim Kauf des Tickets wird der Kaufvertrag zwischen dem Veranstalter und dem Käufer geschlossen.

    3. Alle Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit den Tickets werden vom Veranstalter umgesetzt und mitgeteilt, und Fienta haftet nicht für die Rechte und Pflichten dieser Inhalte, für deren Änderungen oder für deren Erfüllung. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Käufer auch über alle Aspekte im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten zu informieren.

    4. Fienta ist kein Vertreter des Veranstalters oder Künstlers und ist nicht verantwortlich für die stattfindende Veranstaltung, deren Inhalte, Informationen, Werbung oder Qualität. Die verantwortliche Partei ist der Veranstalter.

    5. Wenn die Veranstaltung nicht stattfindet, wenn sie verschoben wird oder wenn ihr Standort geändert wird, ist Fienta nicht verpflichtet, die Tickets zurückzukaufen oder zu entschädigen. Der Veranstalter ist für den Rückkauf oder die Entschädigung der Tickets verantwortlich.

    6. Weder der Veranstalter noch Fienta sind für Vertragsverletzungen verantwortlich, die durch höhere Gewalt verursacht werden, einschließlich beispielsweise weit verbreiteter Stromausfälle oder Internetausfälle. Wenn die höhere Gewalt vorübergeht, müssen der Veranstalter und Fienta ihre Verpflichtungen so bald wie möglich nach dem Ende der höheren Gewalt fortsetzen.

    7. Die Dienstleistung kann aufgrund von Dienstleistern von Fienta (z. B. Zahlungsdienst oder Serverwartung) unterbrochen werden. In einem solchen Fall gilt Fienta nicht als vertragsbrüchig, und Fienta wird die Dienstleistung bei erster Gelegenheit wiederherstellen.

  6. Personenbezogene Daten

    1. In Abschnitt 3.4 dieser Nutzungsbedingungen hat der Veranstalter Fienta die Autorisierung erteilt, die Daten des Käufers in dem in diesen Nutzungsbedingungen beschriebenen notwendigen Umfang zu verarbeiten. Fienta verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den Anweisungen des Veranstalters.

    2. Personenbezogene Daten, für die der Veranstalter Fienta gemäß Abschnitt 3.4 dieser Nutzungsbedingungen eine Autorisierung erteilt hat, umfassen: E-Mail-Adresse, Telefonnummer, gekaufte Ticketkategorie, Kauf-IP und Informationen über Cookies, Sprache des Kaufs, Marketingkanal, der zum Kauf geführt hat, verwendeter Browser und Betriebssystem, Name des Käufers, Zahlungsmethode, Name der für die Zahlung verwendeten Bank, Zahlungsstatus, Zeitpunkt der Ticketnutzung und alle zusätzlichen Daten, die der Veranstalter vom Käufer angefordert hat.

    3. Fienta verarbeitet personenbezogene Daten so lange, wie es für die Bereitstellung des Dienstes und für die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Vorschriften (z. B. für Buchhaltungszwecke) erforderlich ist.

    4. Fienta hat das Recht, die Verarbeitung von Daten in einer Situation zu verweigern, in der der Veranstalter Fienta nicht bestätigen kann, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig ist.

    5. Fienta bestätigt, dass die Vertraulichkeitspflicht auf Fienta-Mitarbeiter und Dienstleister ausgedehnt wird, die die oben aufgeführten personenbezogenen Daten verarbeiten.

    6. Fienta bestätigt, dass sie die angemessenen technischen und organisatorischen Mittel zum Schutz der Daten verwenden.

    7. Fienta bezieht neue Datenverarbeiter in die Arbeit nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters ein.

    8. Falls der Veranstalter auf eine von einem Betroffenen eingereichte Beschwerde reagieren oder handeln muss, wird Fienta den Veranstalter nach seinen Möglichkeiten unterstützen.

    9. Nach ihren Möglichkeiten wird Fienta dem Veranstalter helfen, die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (EU 2016/679) Artikel 32 bis 36 sicherzustellen.

    10. Fienta wird alle personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Dienstleistung löschen oder zurückgeben, wenn dies nicht gegen die gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung von Informationen verstößt.

    11. Falls erforderlich, wird Fienta dem Veranstalter zusätzlich zu dem, was in diesen Nutzungsbedingungen bereitgestellt wurde, die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, damit der Veranstalter seine Verpflichtung erfüllen kann, wie in der Datenschutz-Grundverordnung (EU 2016/679) Artikel 32 dargelegt.

  7. Cookies

    1. Der Veranstalter kann Cookies im E-Ticket-Shop verwenden, um die Veranstaltung des Veranstalters zu analysieren. In einem solchen Fall muss der Veranstalter die Käufer über die Verwendung solcher Cookies informieren. Alle Probleme im Zusammenhang mit der Verwendung zusätzlicher Cookies sind die Verantwortung des Veranstalters.

    2. Käufer haben die Möglichkeit, die Verwendung von Cookies in ihren Browsern nicht zuzulassen, dies kann jedoch Probleme beim Kauf der Tickets verursachen.

    3. Fienta leitet keine Informationen aus ihren Cookies an den Veranstalter weiter.

  8. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

    1. Diese Nutzungsbedingungen und die damit verbundenen Verpflichtungen unterliegen den Gesetzen der Republik Estland.

    2. Die Parteien werden versuchen, alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder damit zusammenhängen, durch Verhandlungen zu lösen. Wenn die Streitigkeit nicht durch Verhandlungen gelöst werden kann, haben die Parteien das Recht, sich an das Bezirksgericht Harju zu wenden, um eine Lösung gemäß den geltenden Gesetzen der Republik Estland zu erhalten.