Nutzungsbedingungen für Partnerprogramm
05.08.2025
Fienta Ticketing OÜ ("Fienta"), registriert unter der Nummer 12658162, mit Hauptsitz in Hobujaama 4, Tallinn 10151, und erreichbar per E-Mail unter [email protected].
Die Teilnahme am Partnerprogramm ist an die Annahme dieser Bedingungen geknüpft.
1. Programmübersicht
1.1 Das Fienta Partnerprogramm (das "Programm") ermöglicht es Teilnehmern ("Partnern"), neue Veranstalter ("Leads") an Fienta zu verweisen und eine Vermittlungsgebühr ("Provision") zu verdienen, wenn diese Leads zu zahlenden Nutzern der Ticketing-Dienste von Fienta werden.
2. Teilnahmevoraussetzungen für Partner
2.1 Um am Programm teilzunehmen und sich für eine Provision zu qualifizieren, muss ein Partner:
2.1.1 Mindestens 18 Jahre alt sein oder das Volljährigkeitsalter in seiner Gerichtsbarkeit erreicht haben.
2.1.2 Die rechtliche Befugnis haben, eine Geschäftsbeziehung als Einzelunternehmer, Partnerschaft oder Unternehmen einzugehen.
2.1.3 Steueransässiger in einem Land sein, in dem Fienta tätig ist. Die vollständige Liste der unterstützten Länder finden Sie unter /hilfe/organiser-countries.
2.2 Fienta behält sich das Recht vor, jede Partnerbewerbung nach eigenem Ermessen abzulehnen, ohne Verpflichtung, einen Grund für die Ablehnung anzugeben.
3. Teilnahmevoraussetzungen für Leads
3.1 Leads müssen in Ländern ansässig sein, in denen Fienta tätig ist. Die vollständige Liste der unterstützten Länder finden Sie unter /hilfe/organiser-countries.
3.2 Leads müssen für Fienta völlig neu sein, was bedeutet, dass sie derzeit in keiner Form mit Fienta in Kontakt stehen, einschließlich eines bestehenden Kontos, eines aktuellen Kunden oder der Teilnahme an einem laufenden Verkaufsprozess.
3.3 Ungeachtet des oben Gesagten behält sich Fienta das Recht vor, jeden Lead nach eigenem Ermessen abzulehnen. Gründe für eine Ablehnung können unter anderem vermuteter Betrug, unvollständige oder ungenaue Informationen oder potenzielle Interessenkonflikte sein.
4. Empfehlungslinks & Tracking
4.1 Fienta stellt dem Partner eine eindeutige Partner-ID und einen Empfehlungslink im Format aus:
fienta.com/join/<Partner ID>
4.2 Der Partner muss diesen zugewiesenen Empfehlungslink für alle Empfehlungsaktivitäten verwenden, um eine ordnungsgemäße Nachverfolgung und Provisionszuordnung sicherzustellen.
4.3 Dem Partner ist es untersagt, bezahlte Werbung zu verwenden, um Traffic auf den Empfehlungslink zu lenken.
5. Cookie-Dauer
5.1 Cookies, die zur Nachverfolgung von Empfehlungen verwendet werden, bleiben sechzig (60) Tage lang aktiv.
5.2 Wenn ein Lead den Registrierungsprozess nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach dem Klicken auf den Empfehlungslink abschließt, ist der Partner nicht für eine Provision für diesen Lead berechtigt.
6. Zuordnungsregeln
6.1 Das Programm folgt einem "Last-Click"-Zuordnungsmodell, bei dem der letzte vor der Registrierung angeklickte Empfehlungslink die Empfehlungsgutschrift erhält.
6.2 Für jeden Lead wird nur ein Partner als ihr Empfehler gezählt.
6.3 Im Falle von Streitigkeiten über die Zuordnung wird Fienta die Empfehlungsdaten überprüfen und nach eigenem Ermessen eine endgültige Entscheidung treffen.
7. Provisionsstruktur
7.1 Der Partner erhält eine Provision in Höhe von 1% der von den empfohlenen Leads generierten Verkäufe.
7.2 Der Partner erhält eine Provision auf den Umsatz jedes Leads für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten, beginnend mit dem ersten Verkaufsdatum des Leads.
7.3 Provision wird nur auf Verkaufserlöse gezahlt, die tatsächlich von Fienta erhalten wurden. Wenn der empfohlene Lead Werbeguthaben erhält (z. B. das €50/£50 Guthaben für neue Veranstalter), wird dieses Guthaben automatisch angewendet, um Ticketing- und Zahlungsgebühren zu decken, bis es vollständig verwendet wurde. Provision wird nur auf Ticketverkäufe angesammelt, die nach dem Erschöpfen des Werbeguthabens getätigt wurden.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Provisionen werden monatlich berechnet.
8.2 Provisionszahlungen werden im zweiten Monat nach dem Monat, in dem der Umsatz stattfindet, ausgestellt, um Zeit für die Abwicklung potenzieller Rückerstattungen und Streitigkeiten zu lassen.
8.3 Provision wird nicht auf Verkaufsaufträge gezahlt, die zurückerstattet werden oder bei denen ein Kreditkartenstreit verloren geht, was dazu führt, dass der Lead die Kosten nicht decken kann.
8.4 Provisionszahlungen werden nur vorgenommen, wenn der Provisionssaldo einen Schwellenwert von 50 EUR oder 50 GBP überschreitet, je nach Auszahlungswährung. Wenn der Saldo unter diesem Schwellenwert liegt, werden Provisionszahlungen auf Verkäufe, die von den Leads generiert wurden, verschoben, bis der Schwellenwert in einem nachfolgenden Monat erreicht wird.
9. Berichterstattung & Rechnungsstellung
9.1 Fienta erstellt dem Partner einen monatlichen Provisionsverdienstbericht.
9.2 Wenn der Bericht einen für die Auszahlung berechtigten Saldo zeigt, muss der Partner als juristische Person eine Verkaufsrechnung an Fienta für den Provisionsbetrag stellen. Die Rechnung muss:
9.2.1 An die rechtlichen Kontakte von Fienta gerichtet sein, verfügbar unter /hilfe/contacts.
9.2.2 An [email protected] gesendet werden.
9.2.3 Einen Verweis auf die Partner-ID zu Identifikationszwecken enthalten.
9.2.4 Das Fälligkeitsdatum der Rechnung sollte mindestens 10 Tage nach Ausstellung liegen.
10. Provisionszahlungen
10.1 Fienta bearbeitet die Provisionszahlung nur nach Erhalt einer gültigen Rechnung und zahlt sie auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto aus.
10.2 Provisionen werden als direkte Banküberweisungen in einer der folgenden Währungen ausgezahlt:
10.2.1 EUR auf ein SEPA-Regionskonto (SEPA-Zahlung an IBAN).
10.2.2 GBP auf ein britisches lokales Bankkonto (britische lokale Bankzahlung an britische Sortiercode und Kontonummer).
11. Betrugsprävention und Werbeeinschränkungen
11.1 Selbstempfehlungen sind strengstens untersagt. Partner dürfen sich selbst, ihre eigenen Geschäftseinheiten oder Personen oder Einheiten, mit denen sie eine Kontrollbeziehung oder gemeinsames Eigentum haben, nicht empfehlen.
11.2 Die Erstellung betrügerischer Konten und andere unehrliche Praktiken durch den Partner sind strengstens untersagt.
11.3 Partner müssen davon absehen, Spam, irreführende Werbung oder falsche Behauptungen zu verwenden, um Fienta zu bewerben.
11.4 Partner dürfen nicht:
11.4.1 "Fienta" in negativen oder irreführenden Kampagnen verwenden, einschließlich falscher Behauptungen oder trügerischer Vergleiche.
11.4.2 Domains, Subdomains oder URLs registrieren oder verwenden, die "Fienta" oder falsch geschriebene Varianten enthalten.
11.4.3 Fienta-Logos oder -Inhalte in nicht autorisierten Pop-ups, Overlays oder irreführenden Platzierungen verwenden.
11.4.4 Auf "Fienta" oder ähnliche Begriffe in bezahlten Anzeigen bieten (z. B. Google, Bing, soziale Medien), einschließlich Variationen wie "Fienta Promo-Code" oder "Fienta Rabatt".
11.5 Partner dürfen sich nicht als Mitarbeiter, Agenten oder offizielle Vertreter von Fienta präsentieren, noch dürfen sie Aussagen oder Darstellungen im Namen von Fienta machen. Alle Werbeaktivitäten müssen den Partner klar als unabhängige Partei identifizieren und nicht als autorisierter Sprecher oder Affiliate, der im Namen von Fienta handelt.
12. Kündigungsrichtlinie
12.1 Fienta behält sich das Recht vor, die Vereinbarung sofort zu kündigen, wenn der Partner gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder gegen geltendes Recht verstößt.
12.2 Ausstehende Provisionen, die vor der Kündigung verdient wurden, werden gezahlt, es sei denn, der Partner hat gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung oder geltendes Recht verstoßen.
13. Rechte zur Programmänderung
13.1 Fienta behält sich das Recht vor, die Programm-Bedingungen, Provisionssätze oder jeden anderen Aspekt des Programms jederzeit zu ändern.
13.2 Die fortgesetzte Teilnahme am Programm nach einer solchen Änderung stellt die Annahme der neuen Bedingungen dar.
14. Eigentumsrechte
14.1 Partner dürfen Fienta-Marken und Marketingmaterialien gemäß den von Fienta bereitgestellten Richtlinien verwenden.
14.2 Partner dürfen Fienta-Materialien nicht ändern oder eine Genehmigung implizieren, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fienta.
15. Gewährleistungen
15.1 Fienta gibt keine Garantien bezüglich der potenziellen Einnahmen von Partnern durch die Teilnahme am Programm.
15.2 Fienta haftet nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, die sich aus der Teilnahme am Programm ergeben.
16. Vertraulichkeit
16.1 Partner müssen die Vertraulichkeit aller proprietären oder sensiblen Informationen, die von Fienta bereitgestellt werden, wahren.
16.2 Fienta teilt keine nicht-öffentlichen Geschäfts- oder personenbezogenen Daten von Leads, wie Ticketverkaufsvolumen, Benutzernamen usw.
17. Steuerpflichten
17.1 Partner sind allein verantwortlich für die Bestimmung und Erfüllung ihrer Steuerpflichten, die sich aus Provisionen ergeben, die durch das Programm verdient wurden.
17.2 Fienta übernimmt keine Verantwortung für die Einbehaltung von Steuern oder die Bestimmung von Steuerpflichten im Namen der Partner.
18. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
18.1 Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Estlands und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt.
18.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit zusammenhängen, werden durch verbindliche Schiedsverfahren beigelegt, die in Tallinn, Estland, durchgeführt werden. Die Schiedsentscheidung ist endgültig und für beide Parteien verbindlich, es sei denn, Fienta gibt etwas anderes an.
19. Haftungsbeschränkung
19.1 Die Gesamthaftung von Fienta gegenüber einem Partner für Ansprüche, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit zusammenhängen, ist auf die Gesamtprovisionen beschränkt, die dem Partner für den Vormonat zustehen, außer in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten von Fienta.