Nutzungsbedingungen für das Partnerprogramm
05.08.2025
Fienta Ticketing OÜ ("Fienta"), eingetragen unter der Nummer 12658162, mit Sitz in Hobujaama 4, Tallinn 10151, erreichbar per E-Mail unter [email protected].
Die Teilnahme am Partnerprogramm ist an die Annahme dieser Bedingungen geknüpft.
1. Programmübersicht
1.1 Das Fienta Partnerprogramm (das "Programm") ermöglicht es Teilnehmern ("Partnern"), neue Veranstalter ("Leads") an Fienta zu verweisen und eine Vermittlungsgebühr ("Provision") zu verdienen, wenn diese Leads zu zahlenden Nutzern der Ticketing-Dienste von Fienta werden.
2. Teilnahmevoraussetzungen für Partner
2.1 Um am Programm teilzunehmen und sich für eine Provision zu qualifizieren, muss ein Partner:
2.1.1 Mindestens 18 Jahre alt sein oder das Volljährigkeitsalter in seiner Gerichtsbarkeit erreicht haben.
2.1.2 Die rechtliche Befugnis haben, eine Geschäftsbeziehung als Einzelunternehmer, Partnerschaft oder Unternehmen einzugehen.
2.1.3 Steueransässiger in einem Land sein, in dem Fienta tätig ist. Die vollständige Liste der unterstützten Länder finden Sie unter /hilfe/organiser-countries.
2.2 Fienta behält sich das Recht vor, jede Partnerbewerbung nach eigenem Ermessen abzulehnen, ohne verpflichtet zu sein, einen Ablehnungsgrund anzugeben.
3. Teilnahmevoraussetzungen für Leads
3.1 Leads müssen in Ländern ansässig sein, in denen Fienta tätig ist. Die vollständige Liste der unterstützten Länder finden Sie unter /hilfe/organiser-countries.
3.2 Leads müssen für Fienta vollständig neu sein. Das bedeutet, dass sie derzeit in keiner Form mit Fienta in Kontakt stehen dürfen, etwa durch ein bestehendes Konto, eine aktive Kundebeziehung oder die Teilnahme an einem laufenden Vertriebsprozess.
3.3 Ungeachtet des Vorstehenden behält sich Fienta das Recht vor, jeden Lead nach eigenem Ermessen abzulehnen. Gründe für eine Ablehnung können unter anderem vermuteter Betrug, unvollständige oder ungenaue Informationen oder potenzielle Interessenkonflikte sein.
4. Empfehlungslinks & Tracking
4.1 Fienta stellt dem Partner eine eindeutige Partner-ID und einen Empfehlungslink im Format aus:
fienta.com/join/<Partner ID>
4.2 Der Partner muss diesen zugewiesenen Empfehlungslink für alle Empfehlungsaktivitäten verwenden, um eine ordnungsgemäße Nachverfolgung und Zuordnung von Provisionen sicherzustellen.
4.3 Dem Partner ist es untersagt, bezahlte Werbung zu verwenden, um Traffic auf den Empfehlungslink zu lenken.
5. Cookie-Dauer
5.1 Cookies, die zur Nachverfolgung von Empfehlungen verwendet werden, bleiben sechzig (60) Tage lang aktiv.
5.2 Wenn ein Lead den Registrierungsprozess nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach dem Klick auf den Empfehlungslink abschließt, hat der Partner keinen Anspruch auf eine Provision für diesen Lead.
6. Zuordnungsregeln
6.1 Das Programm folgt einem "Last-Click"-Zuordnungsmodell, bei dem der letzte vor der Registrierung angeklickte Empfehlungslink die Empfehlungsgutschrift erhält.
6.2 Für jeden Lead wird nur ein Partner als empfohlener Partner berücksichtigt.
6.3 Im Falle von Streitigkeiten über die Zuordnung wird Fienta die Empfehlungsdaten überprüfen und nach eigenem Ermessen eine endgültige Entscheidung treffen.
7. Provisionsstruktur
7.1 Der Partner erhält eine Provision in Höhe von 1% der von den empfohlenen Leads generierten Verkäufe.
7.2 Der Partner erhält eine Provision auf den Umsatz jedes Leads für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten, beginnend mit dem ersten Verkaufsdatum des Leads.
7.3 Provisionen werden nur auf Verkaufserlöse gezahlt, die tatsächlich bei Fienta eingegangen sind. Wenn der empfohlene Lead Werbeguthaben erhält (z. B. ein Guthaben von €50/£50 für neue Veranstalter), wird dieses Guthaben automatisch zur Deckung von Ticketing- und Zahlungsgebühren verwendet, bis es vollständig aufgebraucht ist. Provisionen fallen erst für Ticketverkäufe an, die nach dem Verbrauch des Werbeguthabens erzielt wurden.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Provisionen werden monatlich berechnet.
8.2 Provisionszahlungen werden im zweiten Monat nach dem Monat ausgezahlt, in dem der Umsatz erzielt wurde, damit ausreichend Zeit für die Abwicklung möglicher Rückerstattungen und Streitfälle bleibt.
8.3 Für Verkäufe, die erstattet werden oder bei denen ein Kreditkartenstreit verloren geht, wird keine Provision gezahlt, sofern der Lead die entstehenden Kosten dadurch nicht decken kann.
8.4 Provisionszahlungen erfolgen nur, wenn der Provisionssaldo je nach Auszahlungswährung mindestens 50 EUR oder 50 GBP erreicht. Liegt der Saldo darunter, wird die Auszahlung auf einen späteren Monat verschoben, bis der Schwellenwert erreicht ist.
9. Berichterstattung & Rechnungsstellung
9.1 Fienta erstellt für den Partner einen monatlichen Bericht über die verdienten Provisionen.
9.2 Wenn der Bericht einen auszahlungsfähigen Saldo ausweist, muss der Partner als juristische Person Fienta eine Verkaufsrechnung über den Provisionsbetrag stellen. Die Rechnung muss:
9.2.1 An die rechtlichen Kontakte von Fienta gerichtet sein, verfügbar unter /hilfe/contacts.
9.2.2 An [email protected] gesendet werden.
9.2.3 Einen Verweis auf die Partner-ID zur Identifikation enthalten.
9.2.4 Das Fälligkeitsdatum der Rechnung sollte mindestens 10 Tage nach Ausstellung liegen.
10. Provisionszahlungen
10.1 Fienta bearbeitet Provisionszahlungen erst nach Erhalt einer gültigen Rechnung und überweist den Betrag auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto.
10.2 Provisionen werden als direkte Banküberweisungen in einer der folgenden Währungen ausgezahlt:
10.2.1 EUR auf ein SEPA-Regionskonto (SEPA-Zahlung an IBAN).
10.2.2 GBP auf ein britisches Bankkonto per lokaler Banküberweisung unter Verwendung von Sort Code und Kontonummer.
11. Betrugsprävention und Werbeeinschränkungen
11.1 Selbstempfehlungen sind strengstens untersagt. Partner dürfen sich selbst, ihre eigenen Geschäftseinheiten oder Personen oder Einheiten, mit denen sie eine Kontrollbeziehung oder gemeinsames Eigentum haben, nicht empfehlen.
11.2 Die Erstellung betrügerischer Konten und andere unehrliche Praktiken durch den Partner sind strengstens untersagt.
11.3 Partner müssen davon absehen, Spam, irreführende Werbung oder falsche Behauptungen zu verwenden, um Fienta zu bewerben.
11.4 Partner dürfen nicht:
11.4.1 "Fienta" in negativen oder irreführenden Kampagnen verwenden, einschließlich falscher Behauptungen oder trügerischer Vergleiche.
11.4.2 Domains, Subdomains oder URLs registrieren oder verwenden, die "Fienta" oder falsch geschriebene Varianten enthalten.
11.4.3 Fienta-Logos oder -Inhalte in nicht autorisierten Pop-ups, Overlays oder irreführenden Platzierungen verwenden.
11.4.4 Auf "Fienta" oder ähnliche Begriffe in bezahlten Anzeigen bieten (z. B. Google, Bing, soziale Medien), einschließlich Variationen wie "Fienta Promo-Code" oder "Fienta Rabatt".
11.5 Partner dürfen sich nicht als Mitarbeiter, Agenten oder offizielle Vertreter von Fienta darstellen und keine Aussagen oder Zusicherungen im Namen von Fienta machen. Alle Werbeaktivitäten müssen den Partner eindeutig als unabhängige Partei kennzeichnen, nicht als autorisierten Sprecher oder Vertreter von Fienta.
12. Kündigungsrichtlinie
12.1 Fienta behält sich das Recht vor, die Vereinbarung sofort zu kündigen, wenn der Partner gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder gegen geltendes Recht verstößt.
12.2 Ausstehende Provisionen, die vor der Kündigung verdient wurden, werden gezahlt, es sei denn, der Partner hat gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung oder geltendes Recht verstoßen.
13. Rechte zur Programmänderung
13.1 Fienta behält sich das Recht vor, die Programmbedingungen, Provisionssätze oder jeden anderen Aspekt des Programms jederzeit zu ändern.
13.2 Die fortgesetzte Teilnahme am Programm nach einer solchen Änderung stellt die Annahme der neuen Bedingungen dar.
14. Eigentumsrechte
14.1 Partner dürfen Fienta-Marken und Marketingmaterialien gemäß den von Fienta bereitgestellten Richtlinien verwenden.
14.2 Partner dürfen Fienta-Materialien nicht ändern oder eine Genehmigung implizieren, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fienta.
15. Gewährleistungen
15.1 Fienta übernimmt keine Garantie hinsichtlich möglicher Einnahmen von Partnern aus der Teilnahme am Programm.
15.2 Fienta haftet nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, die sich aus der Teilnahme am Programm ergeben.
16. Vertraulichkeit
16.1 Partner müssen die Vertraulichkeit aller proprietären oder sensiblen Informationen, die von Fienta bereitgestellt werden, wahren.
16.2 Fienta gibt keine nicht öffentlichen Geschäfts- oder personenbezogenen Daten von Leads weiter, wie z. B. Ticketverkaufsvolumen, Benutzernamen oder ähnliche Informationen.
17. Steuerpflichten
17.1 Partner sind allein dafür verantwortlich, ihre steuerlichen Verpflichtungen zu bestimmen und zu erfüllen, die sich aus den über das Programm verdienten Provisionen ergeben.
17.2 Fienta übernimmt keine Verantwortung für die Einbehaltung von Steuern oder die Bestimmung von Steuerpflichten im Namen der Partner.
18. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
18.1 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht Estlands und ist entsprechend auszulegen.
18.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit zusammenhängen, werden durch ein verbindliches Schiedsverfahren in Tallinn, Estland, beigelegt. Die Schiedsentscheidung ist endgültig und für beide Parteien verbindlich, sofern Fienta nichts anderes bestimmt.
19. Haftungsbeschränkung
19.1 Die Gesamthaftung von Fienta gegenüber einem Partner für Ansprüche, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit zusammenhängen, ist auf die Gesamtprovisionen beschränkt, die dem Partner für den Vormonat zustehen, außer in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten von Fienta.